Universität Bonn

Servicestelle Forschungsdaten

Forschungsdatenpolicy für die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Das Rektorat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2024 eine Forschungsdatenpolicy für die Universität Bonn beschlossen.

Die Policy definiert einen Handlungsrahmen für den Umgang mit Forschungsdaten an der Universität. Sie stellt damit Verbindlichkeit und Orientierung her, um die wachsenden Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement (FDM) zu erfüllen. Die Policy wird durch Handlungsempfehlungen ergänzt, um die praktische Umsetzung des FDM im Forschungsalltag zu unterstützen.

Die Forschungsdatenpolicy wurde durch den Wissenschaftlichen Beirat Forschungsdaten und die Servicestelle Forschungsdaten erarbeitet. Feedback und Kommentare zu der Forschungsdatenpolicy als auch zu den Handlungsempfehlungen können Sie gerne jederzeit an forschungsdaten@uni-bonn.de melden.

Forschungsdatenpolicy für die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn erkennt die grundlegende Bedeutung von
Forschungsdaten und ihrer Bereitstellung, Dokumentation und Aufbewahrung an, um qualitativ
hochwertige Forschung und wissenschaftliche Integrität sicherzustellen. Forschungsdaten haben einen langfristigen Nutzen für Forschung und Wissenschaft sowie das Potenzial für eine umfassende Nachnutzung und Verbreitung in der Gesellschaft. Ein verantwortungsvolles
Forschungsdatenmanagement ermöglicht die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit von
Forschungsprozessen und -ergebnissen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Damit ist Forschungsdatenmanagement auch eine Voraussetzung für eine transparente Wissenschaft im Sinne von Open Science, die an der Universität Bonn angestrebt wird.
Diese Policy regelt den Umgang mit Forschungsdaten an der Universität Bonn, der nach aktuellem Stand der Technik, im Sinne der „Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und damit gemäß den FAIR-Prinzipien (findable, accessible, interoperable, reusable) erfolgt, wonach Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zugrunde liegen, möglichst auffindbar, verfügbar, interoperabel und nachnutzbar aufbewahrt werden. Darüber hinaus sind einschlägige fachspezifische Standards und Empfehlungen relevanter DFG-Fachkollegien zu beachten. Die Universität Bonn veröffentlicht zudem Handlungsempfehlungen zur praktischen Umsetzung der formulierten Anforderungen. Die Servicestelle Forschungsdaten unterstützt die Forschenden der Universität durch Beratungen, Schulungen und IT-Dienste für das Forschungsdatenmanagement.

Forschungsdaten sind alle Daten und Materialien, die im Zuge der Forschung gesammelt, beobachtet, simuliert, abgeleitet oder generiert werden. Forschungsdaten können unter Anwendung verschiedener Methoden bearbeitet und analysiert werden. Demzufolge treten Forschungsdaten in jeder Wissenschaftsdisziplin in unterschiedlichen Medientypen, Aggregationsstufen und Formaten auf. Zu den Forschungsdaten zählen auch Code und Software, Werkzeuge für die Erhebung und Verarbeitung von Daten, sowie beschreibende Metadaten und Daten-Dokumentationen, da diese für die Nachvollziehbarkeit und die Nachnutzbarkeit der Forschungsdaten unerlässlich sind.
Das Forschungsdatenmanagement umfasst die Planung, Erfassung, Verarbeitung, Bereitstellung,
Aufbewahrung und Dokumentation von Forschungsdaten. Es sichert den Zugang, die Nachnutzbarkeit, Reproduzierbarkeit und Qualitätssicherung aller Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Ergebnissen zugrunde liegen.

Diese Policy richtet sich an alle Forschenden, Studierenden sowie Gastwissenschaftler*innen der
Universität Bonn. Dementsprechend bezieht sich dieses Dokument auf alle an der Universität Bonn
anfallenden Forschungsdaten.
Das Forschungsdatenmanagement erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und forschungsethischen Belangen.

  1. Die Leiter*innen eines Forschungsvorhabens sowie eigenständig Forschende sind gemäß der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet, Forschungsdaten vor Verlust zu schützen, sie für eine nachhaltige Nutzung aufzubereiten und zu dokumentieren, langfristig aufzubewahren und ggf. ordnungsgemäß zu vernichten. Sie sind für das Forschungsdatenmanagement ihrer Forschungsvorhaben und -projekte sowie für die Integrität und Korrektheit der erhobenen Daten verantwortlich.
  2. Sofern in einem Vorhaben Forschungsdaten gewonnen werden, wird bereits zu Beginn ein
    Datenmanagementplan erstellt und kontinuierlich gepflegt. In diesem werden alle relevanten
    Forschungsdaten sowie ein Konzept für den Umgang mit ihnen beschrieben. Der Datenmanagementplan wird im Verlauf des Vorhabens kontinuierlich angepasst. Verbundprojekte und andere Forschungsvorhaben mit hohem Koordinationsbedarf formulieren spezifische Forschungsdaten-Policies und planen Personalressourcen ein, um ein strukturiertes und abgestimmtes Forschungsdatenmanagement zu gewährleisten.
  3. Die Leiter*innen von Forschungsvorhaben treffen Regelungen für den Wechsel beteiligter Personen. Diese umfassen einen Verbleib der Originaldaten am Entstehungsort, Vorkehrungen zur sachgerechten Weitergabe von Primärdaten und zur Klärung der Zugangsrechte sowie die Möglichkeit, bei Wechsel des Arbeitsplatzes eine Kopie der Daten zu erstellen, sofern rechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
  4. Die Projektleiter*innen sind dazu angehalten, Studierende und Promovierende über den adäquaten Umgang mit Forschungsdaten zu informieren und fachspezifische Kompetenzen und Standards zu vermitteln.
  5. Den Grundsätzen von Open Science folgend, werden Forschungsdaten und Forschungssoftware ebenso wie die wissenschaftlichen Publikationen öffentlich zugänglich gemacht, sofern dem keine rechtlichen Vorgaben, ethischen Aspekte oder berechtigten Verwertungsinteressen entgegenstehen. Gemäß den FAIR-Prinzipien werden Forschungsdaten so offen wie möglich und so geschlossen wie nötig vorgehalten.
  6. Die Veröffentlichung, Speicherung und Archivierung von Forschungsdaten und ihre Dokumentation erfolgen langfristig in anerkannten externen oder internen Datenarchiven bzw. Fachrepositorien oder in der Informationsinfrastruktur der Universität Bonn. Die Mindestaufbewahrungszeit für Forschungsdaten beträgt zehn Jahre nach der Veröffentlichung der Daten oder der Veröffentlichung der betreffenden Arbeit bzw. nach Projektabschluss. Abweichungen können sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften, aus Vorgaben von Drittmittelgebern oder internen Richtlinien ergeben.
  7. Die Universität implementiert und unterhält eine Grundausstattung an Forschungsdateninfrastruktur und stellt damit eine angemessene Aufbewahrung und die technische Verfügbarkeit von digitalen Forschungsdaten sicher.
  8. Die Universität Bonn erkennt an, dass die Umsetzung dieser Policy die Besonderheiten der
    unterschiedlichen Fächerkulturen zu berücksichtigen hat. Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Bonn sind aufgefordert, die im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit entstehenden oder anfallenden Forschungsdaten gemäß der im jeweiligen Fachgebiet etablierten Regelungen bzw. Standards aufzubereiten.

Diese Policy tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn – Verkündungsblatt – in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 6. Februar 2024.


Handlungsempfehlungen zum FDM

Auf der internen Confluence Seiten der Universität Bonn, stellt die Servicestelle Forschungsdaten Empfehlungen für das Forschungsdatenmanagement bereit um den Anforderungen der Forschungsdatenpolicy für die Universität Bonn, der guten Wissenschaftlichen Praxis, den FAIR-Prinzipien und den Förderbedingungen verschiedener Drittmittelgeber gerecht zu werden.

Ansprechpartner

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Christian Bittner

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